Welche Kosten fallen für ein Depotkonto an?
Wenn Depotinhaber mit Wertpapieren handeln werden immer Gebühren anfallen. Egal ob verkauft oder gekauft wird, das depotführende Kreditinstitut wird mit jeder Transaktion mitverdienen. Das Kapital das auf dem Depot liegt wird von den meisten Banken relativ gut verzinst. So liegt das Geld nicht nutzlos auf dem Anlagekonto herum, bis eine passende Wertpapieranlage gefunden wurde. Nun zu den Kosten die sich wie folgt zusammensetzen:
- Depotgebühren
Für die Verwaltung und Verwahrung der Wertpapiere auf einem virtuellen Wertpapierdepot fallen bei der depotführenden Bank Gebühren an – die sogenannten Depotgebühren. Wie hoch die Gebühren der einzelnen Bank sind, kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie sehr stark variieren. Auch der unterschiedlich hohe Depotwert fällt bei Depotgebühren sehr stark ins Gewicht. Der Trend auf dem Depotmarkt entwickelt sich besonders bei Direkt-Broker von einer oft geringen jährlichen Pauschale bis hin zu einer kostenfreien Depotführung für den Kunden.
- Ordergebühren
Bei jeder Kauf- oder Verkaufstransaktion fallen sogenannte Transaktionsgebühren, auch Ordergebühren genannt, an. Egal welche Art von Wertpapier gehandelt wird. Vereinzelt kann es vorkommen, dass Banken ihren Kunden Pauschalangebote anbieten. Sie haben so die Möglichkeit Wertpapiere in verschiedener Anzahl zu unterschiedlichem Wert zu kaufen oder verkaufen – der Vorteil: die Transaktionsgebühr bleibt immer gleich. Das ist allerdings nicht immer im Service mit inbegriffen. In der Regel sind die Gebühren wertabhängig.
- Limitgebühren
Die Limitgebühren werden berechnet wenn der Kunde einer Bank einen Kauf- oder Verkaufsauftrag zu einem Limit abgibt. Das bedeutet er hat die Absicht ein von ihm vorher ausgewähltes Wertpapier zu einem bestimmten Wert zu kaufen oder verkaufen. Egal ob dieses Limit erreicht wurde oder nicht, die Gebühren fallen in der Regel trotzdem an. Mittlerweile gibt es aber auch Direkt-Broker die auf diese Limitgebühren ganz verzichten.
- Zeichnungsgebühr
Wenn neue Aktien an die Börse gebracht werden- dies wird auch als Börsengang bezeichnet- verlangen viele Banken von ihren Kunden eine sogenannte Zeichnungsgebühr. Vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken verlangen für einen neuen Börsengang sehr hohe umstrittene Gebühren, welche jedoch laut BGH im Jahr 2003 als berechtigt gelten. Auch wenn der Kunde keine Zuteilung der Aktien erhält, hat er dennoch die Pauschalgebühr zu bezahlen. Als zukünftiger Depotkunde einer Bank sollte man sich deshalb auf jeden fall eine Bank suchen die einen moderaten Pauschalsatz anbietet.
Fazit: Kunden die ihre Transaktionen selber durchführen oder aufgeben sparen viel Geld. Allgemein kann gesagt werden, dass Kunden bei Direkt-Broker weitaus weniger Gebühren zahlen als bei den Filialbanken. Das hat Vor- und Nachteile. Zwar können Aufträge flexibel online oder per Telefon aufgegeben werden, dafür wird jedoch ein gewisses Basic-Wissen vorausgesetzt.
