Was sind Spekulatinsgewinne?

Es liegt steuerlich ein privates Veräußerungsrecht vor, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr weniger als EUR 512,- betragen. Der gesamte Gewinn ist als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von EUR 512,- überschritten wird. Entsteht beim Verkauf ein Verlust, darf dieser mit Gewinnen des gleichen Jahres verrechnet werden. Der Spekulationsverlust kann auch mit Spekulationsgewinnen des unmittelbar vorangegangenen Jahres oder der Folgejahre ausgeglichen werden, wenn dies nicht möglich ist. Ein Ausgleich mit anderen Einkünften oder Einkunftsarten ist nicht möglich. Eine Abführung von Spekulationssteuern oder eine Ausweisung von Spekulationsgewinnen/- verlusten durch die jeweilige Bank erfolgt nicht. Die Höhe der jeweiligen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anhand der jeweiligen Kauf- und Verkaufsbelege muss der Anleger selbst ermitteln und diese im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Der individuelle Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen bestimmt die Höhe der Besteuerung.

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